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Ab Montag weiterer Schritt zur Normalität im Vereinssport

Geschrieben von admin am Freitag, den 5. Juni 2020

Darauf haben die Sportlerinnen und Sportler seit Monaten sehnsüchtig gewartet und es ist ein weiterer, wichtiger Schritt zurück zur Normalität: Mit seiner neuen Corona-Verordnung (vierte Lockerungsstufe), die am kommenden Montag, 8. Juni, in Kraft tritt, erlaubt das Land Niedersachsen die Öffnung der Duschen und Umkleidekabinen in den Vereinsheimen und Sporthallen. Auch die Fitnessstudios dürfen diese Räumlichkeiten wieder für ihre Aktiven aufschließen. Selbstverständlich müssen wegen der Corona-Pandemie die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Die nächste Verordnung des Landes ist für den 29. Juni vorgesehen.

Quelle: Walsroder Zeitung

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Was ist ein Förderverein?

Sinn eines Fördervereins im Sportverein ist der gemeinnützige Zweck, d.h. der Förderverein unterstützt und fördert durch seine Aktivitäten die gemeinnützige Arbeit des Vereins. Dies betrifft aus Sicht des SV Böhme beispielsweise die Spendenakquise durch Bandeneinnahmen, die Bewirtung bei Heimspielen, die Umsetzung des Pfingstturniers und anderer vereinsinterner Aktivitäten. Die Einnahmen des Fördervereins über die genannten Aktivitäten dienen wiederum der Förderung der steuerbegünstigten Zwecke des SV Böhme. 

Förderverein des SV Böhme

Die Mitgliedschaft im Förderverein ist beitragsfrei. Bei Interesse oder Fragen gerne bei Katharina Altewolf, 1.Vorsitzende (01736532387) melden. Spenden an den Förderverein des SV Böhme können auf folgendes Konto getätigt werden: DE28251523750045575602

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